Jul 20 2010

Notfallstation Bayern

Tag: Ausbildung, Katastrophenschutz, Übungjoerg @ 23:58

Am 17.07.2010 war es wieder mal soweit: eine Übung der Notfallstation Bayern.

Die Bereitschaft 1 ist Teil der Notfallstationsgruppe 6, einer Nachalarmierungseinheit bzw. Einsatzreserve für atomare Unfälle.

Im Berufsschulzentrum am Berliner Platz wurden am Morgen 18 Stationen zur Dekontamination von “verstrahlten” Personen, bei einem angenommenen Freiwerden von radioaktiven Wasserdampf eines HKW im Umland, eingerichtet. 

Notfallstation


Mai 17 2009

Hilfsgütertransport Part 2

Tag: KatastrophenschutzMonika Ritter @ 20:00

Nachdem der Rainer nicht mehr so viel Zeit für die Vorbereitungen hat, möchte ich hier alle dazu aufrufen, mir zu helfen. Es geht Hauptsächlich darum, die Sachen in der Kongresshalle aufzulisten. Das schaffe ich alleine nicht.

Zudem brauche ich noch leere Karton, in der größe wie Umzugskartons. Wer welche übrig hat, bitte an mich. Danke!


Nov 07 2008

Evakuierung Pflegeheim

Tag: Ausbildung, KatastrophenschutzStocki @ 15:29

Hallo,

wenn es jemanden interessiert, es gibt eine TV-Reportage zu einer Evakuierungsübung eines Nürnberger Pflegeheimes jetzt im Franken-TV zu sehen.

Beteiligt waren die Freiwilligen Feuerwehren Buchenbühl und Gartenstadt, sowie unsere Kollegen von der JUH mit einer SEG.

http://www.franken-tv.de/default.aspx?ID=4660


Nov 07 2008

Doch noch Ausnahmen beim Führerschein für Rettungskräfte

Tag: Dienstgeschehen, KatastrophenschutzStocki @ 15:24

Bundesrat Pressemitteilung 158 / 2008
Veröffentlicht am: 07.11.08
Ausnahmen für Rettungskräfte
Der Bundesrat will erreichen, dass bestimmte Rettungskräfte ausnahmsweise schwere Einsatzfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen, auch wenn sie nur einen Führerschein der Klasse B besitzen. Dieser berechtigt nach neuerem Recht eigentlich nur zum Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen – anders als der alte Führerschein der Klasse 3. Nach EU-Recht sind Ausnahmen jedoch möglich. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in einer heute gefassten Entschließung, hiervon Gebrauch zu machen, um die Einsatzbereitschaft der Rettungsdienste aufrecht zu erhalten.

Hintergrund für die Entschließung des Bundesrates ist, dass viele Fahrzeuge der Feuerwehren, Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Damit kommen vor allem jüngere ehrenamtliche Helfer, die meist nur den Führerschein der neuen Klasse B besitzen, als Fahrer nicht in Frage. Dies beeinträchtigt den Personaleinsatz zur Besetzung des Fuhrparks erheblich. Der Bundesrat befürchtet, dass angesichts der Altersstruktur vor allem im ländlichen Raum zukünftig nicht mehr genügend Fahrer zur Verfügung stehen.

Entschließung des Bundesrates zur Schaffung einer Ausnahmeregelung für Fahrerlaubnisse von Angehörigen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes

Drucksache 602/08 (Beschluss)


Okt 26 2008

Letzter Einsatz

Heute um ca. 18:30 Uhr wurde die SEG Bt über Funkmelder aufgrund eines größeren Einsatzes am Flughafen voralarmiert. Gegen 18:50 konnten wir uns – vollzählig – einsatzbereit auf Wache melden. Neben uns standen auch die übrigen SEGn des BRK in Bereitschaft.

Ohne weitere Tätigkeit konnten wir dann aber die Einsatzbereitschaft nach etwa 2 Stunden aufheben, da sich die Lage am Flughafen entspannt hatte.

Begriffserklärung: Der Voralarm ist eine von 3 Alarmstufen bei Katastrophenschutzeinheiten. Der Voralarm dient dazu, bei größeren Schadenslagen sich eine Personalrückfallebene im Hintergrund zu sichern, auch wenn diese zum aktuellen Zeitpunkt vielleicht noch nicht benötigt wird oder der genaue Einsatzauftrag noch nicht feststeht. Natürlich hat dies auch den Vorteil kurzfristiger auf Änderungen der Lage reagieren zu können, da wir als ehrenamtliche Einheit auch unsere Vorlaufzeiten benötigen.

Alarmstufe 1 – Erhöhte Alarmbereitschaft

· Prüfung der Alarmierungsstruktur (aktuelle Handynummern)
· Überprüfung der persönlichen Ausstattung und Ausrüstung und Fahrzeuge
· Möglichkeit die persönliche Ausstattung zu ergänzen (z.B. Verpflegung für 24 Stunden – Müsliriegel, Cola, etc. – Schlafsack, Ersatzwäsche, usw.)

Alarmstufe 2 – Voralarm bei Großschadensfällen oder im K-Fall

· Fest eingeteilte Helfer (SEG) begeben sich in voller – auch persönlicher Ausstattung – zum Standort der Fahrzeuge (möglicherweise Rettungswache oder Kreisverband)
· Registrierung der Helfer mit der .Meldekarte. (Sorgfaltspflicht, Versicherungsschutz) im KAB-Info Programm vorhanden (Statistik)
· Einsatzbereitschaft wird nur vom Einheitsführer (SEG-Leiter) an die RLSt bzw. an die Einsatzleitung gemeldet (keine Meldung durch einzelne Fahrzeuge)
· Rückfallebene bilden (Ablösung, Ressourcenplanung)
· Die Fahrzeuge werden noch nicht besetzt

Alarmstufe 3 – Alarm bei Großschadensfällen oder im K-Fall

· Fest eingeteilte Helfer (SEG) begeben sich in voller – auch persönlicher – Ausstattung zum Standort der Fahrzeuge (möglicherweise Rettungswache oder Kreisverband)
· Registrierung der Helfer mit der .Meldekarte. (Sorgfaltspflicht, Versicherungsschutz) im KAB-Info Programm vorhanden (Statistik)
· Einsatzbereitschaft wird vom Einheitsführer (SEG-Leiter) an die RLSt bzw. an die Einsatzleitung
gemeldet (keine Meldung durch einzelne Fahrzeuge)
· Rückfallebene bilden (Ablösung, Ressourcenplanung)
· Die Fahrzeuge werden besetzt

PS: An alle SEGler – WIr sehen uns Mittwoch!!! Trotz Club-Spiel!


Nächste Seite »