Katastrophenschutz

Die Bereitschaft 1 nimmt auch die satzungsgemäße Aufgabe des Katastrophenschutzes wahr.
Das Fatale an Katastrophen ist, dass man nicht weiß, wann und wo sie sich ereignen. Dennoch müssen wir in der Lage sein, sofort auf jede Katastrophe zu reagieren.

Natürlich werden unsere Helfer auch ausgebildet. Denn schon morgen kann ihr Einsatz nötig werden, um zu helfen. Ob es sich um Überschwemmungen, Großschadensereignisse oder Erdbebenkatastrophen handelt – wir sind zur Stelle.

Für junge Männer die nicht zur Bundeswehr wollen oder können, bieten wir die Möglichkeit einer Verpflichtung im Katastrophenschutz. D.h. man verpflichtet sich gegenüber dem BRK, sechs Jahre im Katastrophenschutz mitzuwirken. Dazu gehören auch die regelmäßige Teilnahme am Dienstgeschehen und an Übungen sowie der Besuch von Fortbildungen. Der Vorteil dieses Ersatzdienstes besteht darin, dass man in seinem derzeitigen Beruf weiterarbeiten oder z.B. direkt eine Ausbildung beginnen kann und nicht – wie beim Zivildienst – fast ein ganzes Jahr verliert.

Auch wenn Sie nicht zur Bundeswehr wollen oder können, bieten wir die Möglichkeit, sich auf 6 Jahre zu verpflichten, während dieser Zeit können Sie in ihrem derzeitigen Beruf weiterarbeiten.
Im BRK besteht die Möglichkeit, sowohl national als auch international im Katastrophenschutz mitzuarbeiten. Diese Mitarbeit ist natürlich nicht verpflichtend.