Rettungsdienst
Notfallrettung
In der Notfallrettung ist das Leben eines Menschen akut, z.B. durch einen Herzinfarkt oder einem schweren Verkehrsunfall bedroht. Solche Einsätze erfordern als Rettungsmittel einen Rettungswagen, zu deren Besatzung immer ein Fahrer und ein Rettungsassistent gehören. In den meisten Fällen wird der Fahrer mindestens die Qualifikation Rettungssanitäter haben, auch wenn das Bayerische Rettungsdienstgesetz eine geringere Qualifikation zulässt.
Der Notarzt kommt durch das sogenannte “Rendezvous-System” seperat mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (PKW) zum Einsatzort.
Krankentransport
Beim Krankentransport werden Patienten befördert, die krank oder hilfsbedürftig sind, die keine akute Notfallversorgung benötigen und deren Beförderung disponibel, sprich planbar ist . Hierbei wird ein Krankentransportwagen eingesetzt, auf dem sich ein Sanitäter als Fahrer und ein Rettungssanitäter als Transportführer befinden.
Auch schlecht, bzw. nicht gehfähige Menschen werden befördert, um wieder vom Krankenhaus ins Alten-/Pflegeheim, oder in die eigene Wohnung zu gelangen.
Klinikverlegungen werden auch vom Krankentransport übernommen.
Gesetzliche Regelung
Staatliche Vorschriften geben vor, dass diverse Schichten im Rettungsdienst von ehrenamtlichen Mitgliedern übernommen werden müssen. Durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungen wird gewährleistet, dass sich alle Mitglieder auf dem neuesten Ausbildungstand befinden, um qualifiziert im Bereich Rettungsdienst helfen zu können.
